Ein Antrag auf Ehescheidung kann bei dem zuständigen Familiengericht eingereicht werden, wenn das gesetzlich vorgeschriebene Trennungsjahr abgelaufen ist oder in Kürze ablaufen wird und die Ehe endgültig gescheitert ist. Eine Ehescheidung vor Ablauf des Trennungsjahres ist nur in sehr seltenen Ausnahmefällen möglich, wenn das Abwarten des Trennungsjahres eine unzumutbare Härte für einen der beiden Ehepartner darstellen würde. Mit dem Scheidungsverfahren wird das Gericht in der Regel, wenn keine anderweitige notarielle Vereinbarung getroffen wurde oder die Ehe nur von kurzer Dauer war, den Versorgungsausgleich durchführen. Der Versorgungsausgleich ist der Ausgleich der in der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche der Ehepartner, welche jeweils hälftig auf den anderen Ehepartner übertragen werden. Doch bereits mit der Trennung von einem Partner entsteht Klärungsbedarf für eine Vielzahl an Bereichen. Da beide Partner ab der Trennung tatsächlich und wirtschaftlich unabhängig voneinander leben, ist beispielsweise das bisher gemeinsame Einkommen auf zwei Haushalte aufzuteilen, bei gemeinsamen Kindern zu regeln, welcher Elternteil die Hauptbetreuung der Kinder übernimmt und welcher Elternteil im Gegenzug hierzu Kindesunterhalt an den anderen Elternteil zahlen muss. Oftmals stellt sich bereits die Frage, wer in der bisherigen Ehewohnung wohnen bleibt und wer sich ein neues Zuhause sucht und die Ehewohnung verlässt. Eine Trennung „von Tisch und Bett“ ist zwar auch innerhalb der bisherigen Ehewohnung möglich, aber dies stellt in aller Regel nur eine vorübergehende Lösung dar. Gerne beantworte ich Ihnen Ihre Fragen und erläutere Ihnen umfassend, worauf bei einer Trennung aus rechtlicher Sicht zu achten ist. Informieren Sie sich frühzeitig, damit Sie die Ihnen zustehenden Ansprüche sichern und in Kenntnis der Konsequenzen Ihrer Entscheidungen bewusst die für Sie wichtigen Schritte veranlassen können. Liegen die Voraussetzungen für die Einleitung eines Scheidungsverfahrens vor, informiere ich Sie über den Inhalt und den Ablauf des Verfahrens und reiche für Sie einen Antrag auf Ehescheidung beim zuständigen Familiengericht ein. Vereinbaren Sie einen Termin für eine Erstberatung in meiner Kanzlei unter 02235-9567423
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