Wenn Sie vor oder auch nach bereits erfolgter Eheschließung durch eine Vereinbarung mit Ihrer Partnerin/Ihrem Partner für Ihre Ehe Regelungen treffen wollen, welche von den gesetzlichen Vorgabe abweichen oder sich darüber informieren wollen, welche tatsächlichen und finanziellen Folgen eine Eheschließung für Sie in Ihrer individuellen Situation hat, stehe ich Ihnen mit kompetenter und umfassender Beratung zur Verfügung.
Ein Ehevertrag muss stets notariell beurkundet werden. Die Erarbeitung der zu treffenden Regelungen sollte jedoch immer mit umfassender anwaltlicher Beratung erfolgen, da ein Ehevertrag weitreichende Konsequenzen haben kann. Vorrangig werden insbesondere die Bereiche Zugewinn, Versorgungsausgleich und nachehelicher Unterhalt ehevertraglich geregelt. Jedoch können je nach Ihren Vorstellungen natürlich auch eine Vielzahl anderer Bereiche, z.B. erbrechtliche Regelungen, erfasst werden.
Vereinbaren Sie einen Termin für eine Erstberatung in meiner Kanzlei unter 02235-9567423
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